Wahlen der Vertreter für die StEV Halle

Logo der Stadtelternvertretung Halle (Saale)

Die Wahlsatzung der Stadtelternvertretung Halle vom 25.06.2014 verlangt die erstmaligen Wahlen der Vertreter in der StEV Halle bis Ende September 2015. Kindertagesstätten, die bislang noch nicht nach der Wahlsatzung gewählt haben, müssen dies nun also tun.
Damit die Formalien eingehalten und die Wahlen schnell und unkompliziert abgehalten werden können haben wir eine Vorlage für das erforderliche Protokoll erstellt.

Die Wahlsatzung lässt viele Freiräume. Daher gibt es in der Vorlage zwei Vorschläge.
Seite 1: Erst wird der/die Vertreter/in der Einrichtung in der StEV gewählt. Im Anschluß die Stellvertretung.
Seite 2: Die Stimmen werden abgegeben. Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist Vertreter/in, mit den zweitmeisten Stimmen Stellvertretung.
Sinnvollerweise wird über das Wahlverfahren vor Beginn des Protokolles entschieden.
Die wichtigsten Informationen sind auf Blatt 3 zusammengefasst.

Weitere Informationen:
Die diesjährige Vollversammlung ist voraussichtlich am 19.11.2015, 19:00 Uhr.
Welcher Rahmen ist für die Elternvertretung in Sachsen-Anhalt vorgesehen?
Welche Aufgaben habe ich als Elternvertreter?
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Warnstreik der Mitarbeiter des Eigenbetriebes 01.04.2015.

Leider kein Aprilscherz: Die Gewerkschaft ver.di ruft zum 01.04.2015 zu einem Streik der Erzieher des Eigenbetriebes Halle (Saale) auf.
Der Eigenbetrieb empfiehlt allen Eltern sich um alternative Betreuungsplätze zu bemühen, da es keine Übersicht der streikenden Erzieher gibt.

Entfernung zum Betreuungsplatz

Strassenbahn Halle (Symbolbild)

Symbolbild – Christian Bier , CC-BY-SA

In Halle gibt es immer wieder Beschwerden wegen der angebotenen Betreuungsplätze. Kitas mit freien Plätzen befinden sich gelegentlich in entfernten Stadtteilen.
Der Betreuungsplatz sollte sich in Wohnortnähe befinden. Leider wird im Gesetz nicht näher darauf eingegangen. In der Rechtssprechung wurden 30 min bzw. 5 km Wegstrecke als Äußerstes benannt (VG Köln 19 L 877/13, OVG NRW 12 B 793/13). Zumutbar ist nach dem Verwaltungsgericht Halle (VG Halle 7 B 238/10) mindestens 1,7 km bzw. 20-25 min. zu Fuß.
Wo genau die Grenze liegt, wird nur eine gerichtliche Klärung zeigen.
Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz steht dem Kind zu. Sprechen Sie daher bei einer anwaltlichen Beratung die Möglichkeit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe an.

Erfolgreich einen Kita-Platz finden