Die Stadtelternvertretung Halle (Saale) ist als Gemeindeelternvertretung die Interessenvertretung der Eltern, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in Halle betreut werden. Hierzu zählen die Krippen, Kindergärten und Horte in kommunaler und freier Trägerschaft.

Die gesetzliche Grundlage für dieses Gremium bildet § 19 Abs. 6 des Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt  (KiFöG LSA):

In kreisfreien Städten wählen die Elternvertreterinnen und Elternvertreter jedes Kuratoriums einer Tageseinrichtung aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Vertreterin oder einen Vertreter und deren Stellvertretung für die Vertretung der Eltern in der kreisfreien Stadt (Stadtelternvertretung). Die Stadtelternvertretung wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand, der sie in allen ihren Angelegenheiten vertritt. Zur Entsendung in den Jugendhilfeausschuss wählt die Stadtelternvertretung aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter und deren Stellvertretung.

Wir sind fachpolitisches Sprachrohr, Zuhörer, Mitredner und Einmischer im Interesse der Kinder und Eltern. Bei grundsätzlichen Fragen und Problemen über den Einrichtungsalltag hinaus suchen wir den Dialog mit den betreffenden Entscheidungsträgern, das Wohl unserer Kinder steht dabei immer an erster Stelle.

Der Vorstand der Stadtelternvertretung Halle (Saale) besteht derzeit aus 8 Mitgliedern der Stadtelternvertretung:

Konstantin Gransee (Vorstandsvorsitzender, Vertreter in der Landeselternvertretung)
Tina Braunschweig (stellvertretende Vorsitzende)
Max Nordhaus (Vertreter im Jugendhilfeausschuss)
Nadiia Knigin (Stellvertretung im Jugendhilfeausschuss)
Robert Rupf (Stellvertretung in der Landeselternvertretung)
Michael Kerner
Christian Schlag
Vanessa Weise