Der § 19 KiFöG Sachsen-Anhalt legt die Mitwirkung der Eltern in Kindertageseinrichtungen fest.
Es sollte im Interesse aller Eltern sein, die Möglichkeiten der Mitsprache zu kennen.
Daher hat die Arbeitsgemeinschaft LandesElternBeirat Sachsen-Anhalt (inoffizieller Vorgänger der Landeselternvertretung LSA) eine Handreichung Kuratorium erstellt.
Bitte beachten Sie, dass noch einige Details eingearbeitet werden müssen. Mit der Änderung des KiFöG zum 01.08.2013 wurde der Begriff Gemeinde-/Stadtelternbeirat in -vertretung umbenannt und die Landeselternvertretung ist eingerichtet. Eine Aktualisierung ist in Arbeit.
Zum Aufbau der Elternvertretungen in Sachsen-Anhalt siehe auch unsere Übersicht.