Erläuterungen zum KiFöG (Kinderförderungsgesetz)

Zum besseren Verständnis des neuen KiFöG in der ab 01. August 2013 gültigen Fassung hat das verantwortliche Ministerium für Arbeit und Soziales diverse Dokumente zur Erläuterung der Änderungen erstellt.

Erläuterungen des Ministeriums zum neuen KiFöG (01.08.2013)

Fragen-Antwort-Katalog Teil 1 (Stand: 28.02.2013)
Fragen-Antwort-Katalog Teil 2 (Stand: 19.03.2013)
Hinweise zum Personalschlüssel (Stand: 28.06.2013)
Erläuterung zur KiFöG – Novelle (Stand: 29.10.2013)

Für Fragen und Hinweisen dazu können Sie uns gerne anschreiben.

Elternvertretung nach neuem Kinderförderungsgesetz

Zum generellen Aufbau der Elternvertretungen in Sachsen–Anhalt haben wir eine Übersichtsseite erstellt.

Wir hoffen, dass Sie mit diesen Erläuterungen Probleme mit der Auslegung des Gesetzes besser einschätzen können.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ausführungen lediglich die Meinung der zuständigen Referenten im Ministerium widerspiegeln. Zuständige Stellen – Jugendämter, Landesverwaltungsamt, Landesregierung – werden wohl bei Problemen das Ministerium als höchste Instanz in der Verwaltung befragen. Bei Rechtsstreitigkeiten sind jedoch die Gerichte nicht an diese Einschätzungen gebunden.

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