Erinnerung! – Vollversammlung der StEV am 10.01.2023

Logo der Stadtelternvertretung Halle (Saale)

Erinnerung an die bevorstehende Vollversammlung der Stadtelternvertretung der Stadt Halle (Saale). Es sind alle Vertreterinnen und Vertreter der Kindertageseinrichtungen (Kindergrippen, Kindergärten und Horte) sowie Gäste herzlich eingeladen.

Zeit: 10.01.2023 ab 19:00 Uhr
Ort: Konzerthalle St.-Ulrich-Kirche

Wir wollen die Stadtelternvertretung in Halle wieder stark aufstellen! Als Unterstützer und Informant von Eltern und Kindern, als Partner für Kitas, Träger und Jugendamt sowie als Mitwirkende in verschiedenen städtischen Gremien (z.B. Jugendhilfeausschuss).

Dafür suchen wir engagierte Eltern, die aktiv in der Stadtelternvertretung mitwirken wollen! Zur Vollversammlung wählen wir daher einen neuen Vorstand, jede und jeder kann dabei gern mitmachen.

Fragen, Probleme und Anregungen für die Vollversammlung bitten wir vorab mitzuteilen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Elternvertreter der Kindertageseinrichtungen bei Platzproblemen gegenüber Gästen bevorzugt werden.

Vollversammlung der StEV am 10.01.2023

Logo der Stadtelternvertretung Halle (Saale)

Zur Vollversammlung der Stadtelternvertretung der Stadt Halle (Saale) sind alle Vertreterinnen und Vertreter der Kindertageseinrichtungen (Kindergrippen, Kindergärten und Horte) sowie Gäste herzlich eingeladen.

Zeit: 10.01.2023 ab 19:00 Uhr
Ort: Konzerthalle St.-Ulrich-Kirche

Die Einladungen sollte in den kommenden Tagen über das Jugendamt an die Träger weitergeleitet werden. Bitte informieren Sie uns, falls es dabei Probleme gibt. Auch ohne diese Einladung sind natürlich alle Vertreterinnen und Vertreter der Kitas willkommen.

Wir wollen die Stadtelternvertretung in Halle wieder stark aufstellen! Als Unterstützer und Informant von Eltern und Kindern, als Partner für Kitas, Träger und Jugendamt sowie als Mitwirkende in verschiedenen städtischen Gremien (z.B. Jugendhilfeausschuss).

Dafür suchen wir engagierte Eltern, die aktiv in der Stadtelternvertretung mitwirken wollen! Zur Vollversammlung wählen wir daher einen neuen Vorstand, jede und jeder kann dabei gern mitmachen.

Fragen, Probleme und Anregungen für die Vollversammlung bitten wir vorab mitzuteilen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Elternvertreter der Kindertageseinrichtungen bei Platzproblemen gegenüber Gästen bevorzugt werden.

Regelbetrieb in KiTas und Horten ab 27. August

Am 21.08.2020 wurde der Erlass zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs in KiTas und Horten veröffentlicht. Ab kommenden Donnerstag, den 27.08.2020, werden die Auflagen für unsere Kinder und das Personal wieder etwas mehr gelockert.

Den Erlass sowie die Hygieneempfehlungen könnt ihr hier downloaden:

Erlass Regelbetrieb ab 27.08.2020

Hygieneempfehlungen vom 21.08.2020

@ Elternvertreter:innen im Hort: Sprecht in eurem Kuratorium an, dass der Hort sich unbedingt gut mit der Schule abstimmt! Einheitliche Regelungen zu Gruppenbildung, Maskenregelungen,… sind total wichtig und erleichtern euren Kiddies die Schul-/Hortalltag total.

Grundschulen öffnen wieder – was ist mit der Hortbetreuung?

Am Montag, den 04.05.2020, sollen die 4. Klassen wieder in die Schule zurückkehren. Ab dem 06.05. folgen die weiteren Grundschulklassen im Wechsel, das genaue Vorgehen wird durch die Schulen geregelt.

Aber was machen die Kinder vor und nach der Schule, von wem werden sie betreut?

Ein Beispiel:

Die tägliche Schulzeit eines Kindes in der 1. Klasse ist von 8:30 – 12:00 Uhr. In regulären Schulzeiten geht es vorher ab 6:30 in den Frühhort und wird nach Schulschluss bis 16:30 Uhr im Hort betreut. Frühhort und Nachmittagsbetreuung sind u.a. notwendig, damit die Eltern ihrer Arbeit nachgehen können.

Die Hortbetreuung fällt jedoch nach den aktuellen Regelungen weg, wenn kein Anspruch auf Notbetreuung besteht. Damit werden Eltern in die Zwickmühle versetzt ihrem Arbeitgeber gegenüber darstellen zu müssen, dass die Schule zwar wieder geöffnet hat, sie aber trotzdem nicht die üblichen 8 Stunden arbeiten gehen können.

Warum? Denn anstelle normal 10 Stunden frei verfügbare Zeit ( für Arbeitsweg, Arbeit, Pausen) stehen ihnen trotz Schulöffnung nur 3,5 Stunden dafür zur Verfügung.

Hier muss schnellstmöglich im Sinne der Familien nachgesteuert werden!