Der Stadtelternbeirat Halle (Saale) ist die Interessenvertretung der Eltern, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in Halle betreut werden. Hierzu zählen die Krippen, Kindergärten und Horte in kommunaler und freier Trägerschaft.
Die gesetzliche Grundlage für dieses Gremium bildet § 19 Abs. 5 des Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA):
„Die Elternschaft oder die Elternsprecherinnen und Elternsprecher einer Tageseinrichtung wählen für die Dauer von zwei Jahren aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Gemeinde- oder Stadtelternbeirat, wenn in der Gemeinde oder Stadt mehrere Tageseinrichtungen bestehen. … Der Stadt- oder Gemeindeelternrat ist von der Gemeinde oder der Stadt bei allen die Betreuung von Kindern betreffenden Fragen zu beteiligen“.
Wir sind fachpolitisches Sprachrohr, Zuhörer, Mitredner und Einmischer im Interesse der Kinder und Eltern. Bei grundsätzlichen Fragen und Problemen über den Einrichtungsalltag hinaus suchen wir den Dialog mit den betreffenden Entscheidungsträgern, das Wohl unserer Kinder steht dabei immer an erster Stelle.