Die Wahlsatzung der Stadtelternvertretung Halle vom 25.06.2014 verlangt die erstmaligen Wahlen der Vertreter in der StEV Halle bis Ende September 2015. Kindertagesstätten, die bislang noch nicht nach der Wahlsatzung gewählt haben, müssen dies nun also tun.
Damit die Formalien eingehalten und die Wahlen schnell und unkompliziert abgehalten werden können haben wir eine Vorlage für das erforderliche Protokoll erstellt.
Die Wahlsatzung lässt viele Freiräume. Daher gibt es in der Vorlage zwei Vorschläge.
Seite 1: Erst wird der/die Vertreter/in der Einrichtung in der StEV gewählt. Im Anschluß die Stellvertretung.
Seite 2: Die Stimmen werden abgegeben. Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist Vertreter/in, mit den zweitmeisten Stimmen Stellvertretung.
Sinnvollerweise wird über das Wahlverfahren vor Beginn des Protokolles entschieden.
Die wichtigsten Informationen sind auf Blatt 3 zusammengefasst.
Weitere Informationen:
Die diesjährige Vollversammlung ist voraussichtlich am 19.11.2015, 19:00 Uhr.
Welcher Rahmen ist für die Elternvertretung in Sachsen-Anhalt vorgesehen?
Welche Aufgaben habe ich als Elternvertreter?
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