Symbolbild: Bundesarchiv, Bild 183-71807-0002 / Giso Löwe / CC-BY-SA 3.0 (bearbeitet)
ACHTUNG: Auf Grund der aktuellen Situation an dieser Stelle der Hinweis, dass wir mit diesem Artikel keine Position Pro oder Kontra Impfung einnehmen! Der Artikel bezieht sich lediglich auf eine Impfpflicht zur Aufnahme in Kindertageseinrichtungen gemäß aktueller Gesetzeslage (KiFöG Sachsen-Anhalt u.a.).
Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte fordert erneut eine allgemeine Impfpflicht für die Aufnahme in Kindergärten und Schulen.
Unabhängig von dem Sachverhalt möchten wir darauf hinweisen, dass eine solche Verpflichtung momentan nicht besteht.
Das Recht auf einen Kitaplatz gem. KiFöG LSA ist unabhängig von erfolgten Impfungen.
§ 11 der Satzung über den Besuch von Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale) (Benutzungssatzung, 2013/11/27)[…]Die Erziehungsberechtigten legen den aktuellen Impfstatus des Kindes der durch die ständige Impfkommission im Robert-Koch-Institut empfohlenen Impfungen dar; soweit das Kind solche Impfungen erhalten hat.[…]
Der Erhalt eines Betreuungsvertrages nur unter dieser Voraussetzung vereitelt nach unserer Auffassung den gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
Solange der Landes- oder Bundesgesetzgeber keine anderweitigen Regelungen trifft, existiert in Sachsen-Anhalt für die Betreuung nach KiFöG weder eine Impf- noch Gesundschreibungspflicht.
Sollte Ihr (zukünftiger) Träger oder die Einrichtung Ihnen solche Verpflichtungen auferlegen, informieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
Erstellt: 14. August 2014 23:35 / Letzte Änderung: 2. März 2015 20:45