Laut der Ärzte Zeitung plant das Bundesgesundheitsministerium eine verpflichtende Impfberatung für Eltern, die ihr Kind in eine Kindertagesstätte schicken wollen. Zu Details der Umsetzung im Rahmen des geplanten Präventionsgesetzes wurde noch nichts bekannt.
Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordere schon länger eine allgemeine Impfpflicht.
Für Sachsen-Anhalt dürfte sich durch diesen Vorstoß nicht viel ändern.
Nach § 18 Abs. 1 KiFöG LSA ist zur Aufnahme bereits jetzt eine Bescheinigung über die vorgesehenen Kinderuntersuchungen vorzulegen. Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen ist auch über Impfungen aufzuklären und der Status festzuhalten.
Der BVKJ-Präsident sieht zwei Möglichkeiten der Umsetzung. Der Öffentliche Gesundheitsdienst sei jedoch personell überbeansprucht, sodass hohe Wartezeiten entstehen würden. Beratungen in Arztpraxen müssten hingegen bezahlt werden.
Eine dritte Möglichkeit, die Beratung durch nichtapprobierte Personen vornehmen zu lassen, wird gleich garnicht genannt. Risiken müssen schließlich fundiert abgeklärt werden können. (Weitere kritische Gedanken bei einem Kinderarzt)
Zusammenfassend würde – in Abhängigkeit von den Details und der Verabschiedung des Gesetzes – auf die Eltern wohl eine Bescheinigung mehr zukommen, verbunden mit einem erhöhtem Zeitaufwand oder Beratungskosten beim Arzt, ohne das sich an der Höhe der Impfungen etwas ändert. Eine Impfpflicht ist zumindest nicht vorgesehen.
Wie schon zuvor von uns angemerkt bliebe, dass es auch mit dieser Regelung keine allgemeine Impfpflicht zur Aufnahme in Kindertageseinrichtung und Schulen gibt.