KiFöG im Wesentlichen verfassungsgemäß

Paragraphenzeichen (Symbolphoto)

(Bildhintergrund: Jay HilgertCC BY; Bearbeitung: StEV Halle – CC BY)

Mit Urteil vom 20. Oktober 2015 hat das Landesverfassungsgericht Sachsen–Anhalt das Kinderförderungsgesetz (KiFöG LSA) weitestgehend für verfassungskonform erklärt. Geklagt hatten 63 Städte und Gemeinden.
Die Finanzierung muss jedoch nachgebessert werden. Dafür erhielt der Gesetzgeber eine Frist bis 31.12.2017.
Pressemitteilung des LVG Dessau

Streik der öffentlichen Kindertageseinrichtungen in Halle (Saale)

Aktualisierung (30.05.2015):

Nachdem im Stadtrat die Prüfung der Rückerstattung versprochen wurde, gibt es nun erste Vorbereitungen. Sobald der Stadtrat die entsprechenden Beschlüsse gefasst hat, werden wir die angesprochenen Rückerstattungsanträge hier auch bereitstellen.

Wir wurden darauf hingewiesen, dass das Dienstleistungszentrum Familie eventuell der falsche Adressat für eine Gebührenrückerstattung sei.
Korrekt sollte demnach als Anschrift für die Gebührenrückerstattung sein:

Stadt Halle (Saale)
Eigenbetrieb Kindertagesstätten
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)

Gerne können betroffene / interessierte Einwohner aber auch von der Einwohnerfragestunde im Stadtrat Gebrauch machen oder anhören, was andere Eltern für Fragen stellen.
Diese beginnt vor der Stadtratssitzung. Die nächste Sitzung ist am 27.05.2015, 14:00 Uhr, Stadthaus, Marktplatz.

Die Einwohner werden gebeten, ihre Fragestellung unter Angabe des Namens und der Anschrift zu Beginn und während der Einwohnerfragestunde beim Vorsitzenden des Stadtrates einzureichen. Das Team Ratsangelegenheiten hält zu diesem Zweck Formulare bereit.

 


Streikgeld (Symbolphoto)

Streikgeld

Nach den Warnstreiks im Frühjahr gab es nun seit Freitag insgesamt vier Streiktage bei den öffentlichen Kindergärten.
Für viele Eltern stellte dies eine enorme Belastung bei der Organisation der Kinderbetreuung dar.
Neben der Frage, ob die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände endlich weiter verhandeln – und damit die Streiks beendet werden – steht, ob die Kitaentgelte für die Streiktage zurückverlangt werden können.
Städte wie Leipzig und Zwickau sowie aus Nord- und Westdeutschland wollen diese erstatten.
Ob es einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch darauf gibt, können wir nicht beurteilen. Betroffene Eltern können natürlich dennoch einen formlosen Antrag an die Stadt stellen.

Rückforderung Kita-Gebühren

(Ein Dank an dieser Stelle für die Vorlage an den Stadtelternbeirat Jena, welcher das Musterschreiben angefertigt (Link leider nicht mehr verfügbar) hat.)

Elternbeiträge in Sachsen-Anhalt – eine erste Übersicht

Eine Kleine Anfrage im Landtag zu den Auswirkungen der KiFöG-Änderung auf die Höhe der Elternbeiträge ist leider nicht ganz aussagekräftig beantwortet worden (Drs. 6/2758). Für eine grobe Übersicht der Beiträge und damit einen ersten Vergleich landesweit reicht die Aufstellung der Betreuungskosten jedoch. Weiterlesen…