KiFöG im Wesentlichen verfassungsgemäß

Paragraphenzeichen (Symbolphoto)

(Bildhintergrund: Jay HilgertCC BY; Bearbeitung: StEV Halle – CC BY)

Mit Urteil vom 20. Oktober 2015 hat das Landesverfassungsgericht Sachsen–Anhalt das Kinderförderungsgesetz (KiFöG LSA) weitestgehend für verfassungskonform erklärt. Geklagt hatten 63 Städte und Gemeinden.
Die Finanzierung muss jedoch nachgebessert werden. Dafür erhielt der Gesetzgeber eine Frist bis 31.12.2017.
Pressemitteilung des LVG Dessau

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