Änderung Kindergeld 01.01.2016

Die Kindergeldkasse benötigt ab 2016 die Steuerliche Identifikationsnummer des Kindes und des Elternteiles, welches den Antrag stellt bzw. bereits Kindergeld erhält.

Paragraphenzeichen (Symbolphoto)

(Bildhintergrund: Jay HilgertCC BY; Bearbeitung: StEV Halle – CC BY)

Seit einiger Zeit werden die Steuer-Identifikationsnummern in den Antragsformularen bereits abgefragt. Wenn nicht sicher ist, dass diese bereits erfasst worden sind, sollten die Nummern nochmals mitgeteilt werden.
Schlimmstenfalls werden die Zahlungen ab Januar 2016 eingestellt, wenn die Nummern nicht vorliegen. [Nachtrag 13.11.15.: Das Kindergeld soll bis Ende 2016 weitergezahlt werden. Wer bis dahin die Daten trotz Aufforderung nicht mitteilt wird allerdings das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückbezahlen müssen.]
Die Mitteilung kann nicht per Telefon oder eMail erfolgen.

Die Steuer-Identifikations­nummern wurden für jede Person einzeln per Schreiben vom “Bundeszentralamts für Steuern” übersandt. Die eigene findet sich auch auf der Lohn­steuer­bescheinigung und dem Einkommen­steuer­bescheid.
Für Halle (Saale) ist zuständig:

Postanschrift:
Familienkasse Sachsen-Anhalt – Thüringen
06073 Halle

Dienststelle:
Schopenhauerstr. 2, 06114 Halle (Saale)

Andere Kindergeldkassen hier.

Die Mitteilungen können auch online (zum Ausdrucken) erstellt werden.

Weitere Fragen beantwortet das Bundeszentralamt für Steuern.
Die Steuerliche Identifikationsnummer kann dort auch erneut abgefragt werden.

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