Erhebung von Elternbeiträgen für auswärtige Kinderbetreuung

Paragraphenzeichen (Symbolphoto)

(Bildhintergrund: Jay HilgertCC BY)

Ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Magdeburg beschäftigte sich mit der Wirksamkeit der Erhebung von Elternbeiträgen für auswärtige Kinderbetreuung durch die Wohnsitzgemeinde.

VG Magdeburg Pressemitteilung – 001/2014

Für die Gebührenerhebung durch die Wohnsitzgemeinde für die auswärtige Kinderbetreuung fehle es bereits an der erforderlichen Satzungsgrundlage, die sich auch auf die auswärtige Betreuung von Kindern aus der Gemeinde beziehe.
Die Beitragserhebung sei auch nicht mit der maßgeblichen Regelung des SGB VIII vereinbar, da der Leistungserbringer und Gebührenschuldner nicht auseinander fallen dürften.

Neben diesem Beschluß vom 21.02.14. (VG MD 4 B 351/13) erging noch ein Urteil zum 01.10.14 (VG MD 4 A 350/13)

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