Grundschulen öffnen wieder – was ist mit der Hortbetreuung?

Am Montag, den 04.05.2020, sollen die 4. Klassen wieder in die Schule zurückkehren. Ab dem 06.05. folgen die weiteren Grundschulklassen im Wechsel, das genaue Vorgehen wird durch die Schulen geregelt.

Aber was machen die Kinder vor und nach der Schule, von wem werden sie betreut?

Ein Beispiel:

Die tägliche Schulzeit eines Kindes in der 1. Klasse ist von 8:30 – 12:00 Uhr. In regulären Schulzeiten geht es vorher ab 6:30 in den Frühhort und wird nach Schulschluss bis 16:30 Uhr im Hort betreut. Frühhort und Nachmittagsbetreuung sind u.a. notwendig, damit die Eltern ihrer Arbeit nachgehen können.

Die Hortbetreuung fällt jedoch nach den aktuellen Regelungen weg, wenn kein Anspruch auf Notbetreuung besteht. Damit werden Eltern in die Zwickmühle versetzt ihrem Arbeitgeber gegenüber darstellen zu müssen, dass die Schule zwar wieder geöffnet hat, sie aber trotzdem nicht die üblichen 8 Stunden arbeiten gehen können.

Warum? Denn anstelle normal 10 Stunden frei verfügbare Zeit ( für Arbeitsweg, Arbeit, Pausen) stehen ihnen trotz Schulöffnung nur 3,5 Stunden dafür zur Verfügung.

Hier muss schnellstmöglich im Sinne der Familien nachgesteuert werden!

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