Ab dem 29.04.2020 gelten landesweit neue Regelungen zur Notbetreuung. Dies wird in einem Erlass des Sozialministeriums vom 27.04.2020 festgelegt.
Ab dem 29.04.2020 gelten landesweit neue Regelungen zur Notbetreuung. Dies wird in einem Erlass des Sozialministeriums vom 27.04.2020 festgelegt.