Grundschulen öffnen wieder – was ist mit der Hortbetreuung?

Am Montag, den 04.05.2020, sollen die 4. Klassen wieder in die Schule zurückkehren. Ab dem 06.05. folgen die weiteren Grundschulklassen im Wechsel, das genaue Vorgehen wird durch die Schulen geregelt.

Aber was machen die Kinder vor und nach der Schule, von wem werden sie betreut?

Ein Beispiel:

Die tägliche Schulzeit eines Kindes in der 1. Klasse ist von 8:30 – 12:00 Uhr. In regulären Schulzeiten geht es vorher ab 6:30 in den Frühhort und wird nach Schulschluss bis 16:30 Uhr im Hort betreut. Frühhort und Nachmittagsbetreuung sind u.a. notwendig, damit die Eltern ihrer Arbeit nachgehen können.

Die Hortbetreuung fällt jedoch nach den aktuellen Regelungen weg, wenn kein Anspruch auf Notbetreuung besteht. Damit werden Eltern in die Zwickmühle versetzt ihrem Arbeitgeber gegenüber darstellen zu müssen, dass die Schule zwar wieder geöffnet hat, sie aber trotzdem nicht die üblichen 8 Stunden arbeiten gehen können.

Warum? Denn anstelle normal 10 Stunden frei verfügbare Zeit ( für Arbeitsweg, Arbeit, Pausen) stehen ihnen trotz Schulöffnung nur 3,5 Stunden dafür zur Verfügung.

Hier muss schnellstmöglich im Sinne der Familien nachgesteuert werden!

Notbetreuung Antragsformular

Familien, welche die Notbetreuung während der Corona-Pandemie in Anspruch nehmen müssen, finden hier das offizielle Antragsformular der Stadt Halle sowie den Erlass zur Notbetreuung der Stadt Halle:

Formular Notbetreuung inkl. Arbeitgeberbescheinigung (Stand 17.04.)

Erlass zur Notbetreuung der Stadt Halle (Stand 17.04.)

Formular Notbetreuung inkl. Arbeitgeberbescheinigung (Stand 25.03.)

Erlass zur Notbetreuung der Stadt Halle (Stand 25.03.)

Regelung zur Notbetreuung

Lt. Pressemitteilung vom 15.03.2020 des Sozialministeriums gilt ab Montag landesweit eine einheitliche Regelung zur Notbetreuung.

Für Eltern in Halle, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, empfehlen wir, vorher in der Einrichtung nachzufragen, ob sie geöffnet und auf Notbetreuung eingestellt ist.
Denn: Durch die besondere Situation, dass Halle eigenständig bereits am Freitag alle Einrichtungen geschlossen hat, können die Einrichtung ggf nicht schnell genug umorganisieren.

Aktuell sind folgende Kitas in Halle wegen Corona-Fällen geschlossen: Schlumpfeneck, Schlumpfenhausen, Laurentius und Montessori

Hier die Regelung zur Notbetreuung:

BETRIFFT: Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Kinderhorte, öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sowie Ferienlager

Am Montag, 16. März, und Dienstag, 17. März, gibt es eine Übergangszeit, in der die Notbetreuung für alle Kinder in Anspruch genommen werden kann, für die kurzfristig noch keine andere Betreuung organisiert werden konnte.

Ab MITTWOCH, 18.03.2020, ist Notbetreuung möglich für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, wenn beide Erziehungsberechtigten, oder der Alleinerziehende zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören und sich eine Betreuung anders nicht organisieren lässt.

„Unentbehrliche Schlüsselpersonen“ sind:
– Gesundheits-, Arzneimittelversorgung und Pflege
– Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe
– Justiz- und Maßregelvollzug
– Landesverteidigung
– öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutz
– nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
– Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Medien, Presse und Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
– Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln
– zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung

NACHWEIS:
– Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten, bzw. bei Selbständigen durch schriftliche Eigenauskunft

Quelle: Notbetreuung wegen Coronavirus: Land legt Regeln fest

2020_03_15_Erlass-Notbetreuung