Das zuständige Ministerium hat eine Broschüre zu den Änderungen veröffentlicht (Änderung 23.12.18.: Lesefassung des Ministeriums wurde wegen unklarer Rechtslage entfernt.)
Einige erste Hinweise und eine Gegenüberstellung des alten und neuen Textes hatten wir bereits vor einigen Wochen veröffentlicht. (Nachtrag 23.12.18.: Synopse bis 31.07.19 und Synopse ab 01.08.19 eingefügt. Lesefassung eingefügt.)
Das Sozialministerium wies in einem Schreiben nochmals darauf hin, dass die Beitragsänderungen für mehrere Kinder nach § 13 Abs. 4 KiFöG ab dem 01.01.2019 gelten, auch wenn die Gebührensatzung nicht angepasst wurde. Die Gebührenbescheide sollten von den Trägern spätestens in den kommenden Wochen angepasst werden. Eventuell zuviel gezahlte Beträge sollten zurückgezahlt bzw. verrechnet werden. (Nachtrag 23.12.18: Dazu auch eine Pressemitteilung der Stadt Magdeburg.)
Für weitere Fragen steht unser Kontaktformular zur Verfügung.
(Beitrag am 23.12.18. geändert.)