Erfolgreich einen Kita-Platz finden

Aufgrund aktuell häufiger werdender Fragen in Bezug auf die Vergabe von Kindergarten-/Kinderkrippenplätzen in der Stadt Halle raten wir als Stadtelternvertretung zu folgender Vorgehensweise der Eltern:

  1. Frühzeitige Beantragung eines Platzes (falls möglich mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn des Kindertagesstättenbesuchs) bei mindestens drei verschiedenen Trägern von Kindertageseinrichtungen in Halle (freie Träger oder Eigenbetrieb Kindertagesstätten der Stadt Halle) mit der Bitte um schriftliche Antwort innerhalb eines Monats.
    Weitere Informationen dazu finden sich unter:

  2. Folgen hierauf innerhalb dieses Monats keine bzw. negative Reaktionen, sollte ein Brief an die Stadt Halle gesandt werden, in dem auf den nach § 3 Abs. 1 KiFöG LSA bestehenden Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte und die hierzu korrespondierende Pflicht der Stadt Halle als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 10 Abs. 1 KiFöG LSA hingewiesen wird. In diesem Brief sollten Sie Ihre bisherigen erfolglosen Bemühungen um einen Kindertagesstättenplatz geschildert werden. Ferner sollten Sie deutlich machen, dass Sie aufgrund der Rechtslage nun die zeitnahe Vermittlung eines angemessenen Betreuungsplatzes erwarten (Sie sollten eine Frist von max. 1 Monat setzen).
    Ein entsprechender Beispielbrief wurde uns freundlicherweise von Frau Rechtsanwältin Kathrin Weber von der Anwaltskanzlei Kühlbom & Möller GbR zur Verfügung gestellt (siehe unten, aktualisiert für das KiFöG vom 01. August 2013)
  3. Erfolgt hierauf ebenfalls keine oder nicht die von Ihnen gewünschte Reaktion, nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt (Fachanwalt bzw. Schwerpunkt für Verwaltungsrecht), der sich unter anderem auch mit dem Kinderförderungsrecht auskennt, auf.

Falls Sie noch Zeit haben, sollten Sie die Sache allerdings etwas gelassener angehen (großzügigere Fristen). Je frühzeitiger die Anmeldung, desto größer ist die Chance auf den Platz in der Wunsch-KiTa.

Der Brief an die Stadt könnte wie folgt lauten (bitte an Ihre Situation anpassen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, Name und Name, haben durch Anträge beim Träger 1 (Datum), Träger 2 (Datum), Träger 3 (Datum) (die entsprechenden Träger bzw. den Eigenbetrieb mit Datum der Antragstellung benennen) rechtzeitig um Zuweisung eines Kindertagesstättenplatzes für unser Kind Name, geboren am gebeten. Leider haben wir von den Trägern xy seitdem nichts mehr gehört. Vom Träger z wurde uns zum gewünschten Besuchsbeginn für unser Kind, das ist der , kein Platz angeboten. Vielmehr haben wir nunmehr einen Brief bekommen, wonach unser Kind erst am die Kindertagesstätte ABC besuchen kann.

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat unser Kind ein Anspruch auf Zuweisung eines Kindertagesstättenplatzes, vgl. § 3 Abs. 1 KiFöG LSA. Wir fordern Sie auf, ihm bis zum … einen solchen zuzuweisen. Die Stadt Halle ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung des Anspruchs zuständig, § 3 Abs. 4 KiFöG LSA.

Erfolgt die Zuweisung nicht innerhalb der oben genannten Frist oder nicht in der, entsprechend unseres Wunsch- und Wahlrechtes, § 3b Abs. 1, Abs. 2 KiFöG LSA, durch uns gewählten Kindertagesstätte, kündigen wir bereits jetzt an, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
In der Hoffnung, dass es dazu nicht zu kommen braucht, verbleiben wir

Mit freundlichen Grüßen

Name und Name

Dieser Beitrag wurde am 03.03.2014 aktualisiert.