Immer wieder gibt es Anfragen wegen Änderungen von Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen.
Die Änderung der Öffnungs- und Schließzeiten ist ausdrücklich in § 19 Abs. 4 KiFöG LSA geregelt:
[…]
Die Zustimmung des Kuratoriums ist erforderlich zur Änderung
- […]2.
- der Öffnungs- und Schließzeiten.[…]
Für Halle (Saale) wird dies auch nochmal explizit in der Benutzungssatzung (§ 5 Abs. 1 und § 6) deutlich. Bereits die Satzung 2003 wurde bei den „Betriebsferien“ durch eine Änderung 2013 entsprechend angepasst.