Elternvertretung in Sachsen‑Anhalt



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Mitwirkungsrechte der Eltern

Zum Wohle der betreuten Kinder ist eine vertrauensvolle und ständige Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erziehern notwendig (§ 19 Abs. 1 KiFöG).
Dieser Grundgedanke lässt sich auch auf den Umgang mit der Kita-Leitung, Trägern und der öffentlichen Verwaltung erweitern (siehe auch § 22a SGB 8)
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Zum besseren Verständnis eine Übersicht der Mitwirkungsrechte der Eltern in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten in Sachsen‑Anhalt. Diese gelten für alle Kindertageseinrichtungen, unabhängig davon, ob es ein öffentlicher oder privater Träger ist.
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Protokoll zur Vollversammlung vom 20.11.2013

Anbei das Protokoll der Vollversammlung des Stadtelternbeirates Halle (Saale), nunmehr Stadtelternvertretung Halle (Saale) vom 20.11.2013 inklusive der gezeigten Dokumente zur Änderung des KiFöG und der neuen Geschäftsordnung.

Protokoll Vollversammlung 20.11.2013
Geschäftsordnung des StEV Halle 20.11.2013
KiFöG-Änderungen
Synopse zur KiFöG-Änderung

Vollversammlung am 20.11.2013

Werte Elternschaft,

wie Sie vielleicht bereits in Ihren E-mails lesen konnten oder über Ihren Kita-Träger erfahren haben, findet unser nächste Vollversammlung am 20.11.2013 um 19 Uhr – wie gewohnt – im kleinen Saal des Stadthauses statt. Die Einladung mit der Themenauflistung finden Sie hier (Link leider nicht mehr verfügbar). Ein wichtiger Punkt des Abends wird die Beschlussfassung einer neuen Geschäftsordnung sein, die an die Änderungen des KiFöG angepasst ist. Den Entwurf hierzu finden Sie hier (Link leider nicht mehr verfügbar).

In den nächsten Tagen werden wir zudem noch einige Presseberichte auf unserer Seite verlinken, die sich mit Themen aus unserer Vollversammlung befassen.