Der § 19 KiFöG Sachsen-Anhalt legt die Mitwirkung der Eltern in Kinder­tages­einrichtungen fest.
Es sollte im Interesse aller Eltern sein, die Möglichkeiten der Mitsprache zu kennen.

Daher hat die Arbeitsgemeinschaft LandesElternBeirat Sachsen-Anhalt (inoffizieller Vorgänger der Landeselternvertretung LSA) eine Hand­reichung Kuratorium erstellt.
Bitte beachten Sie, dass noch einige Details eingearbeitet werden müssen. Mit der Änderung des KiFöG zum 01.08.2013 wurde der Begriff Gemeinde-/Stadt­eltern­beirat in -vertretung umbenannt und die Landes­eltern­vertretung ist eingerichtet. Eine Aktualisierung ist in Arbeit.

Zum Aufbau der Elternvertretungen in Sachsen-Anhalt siehe auch unsere Übersicht.

Aktualisiert: 4. März 2016 10:18